CONTAINERDIENSTE
KONTAKT
Langgewann 60
67547 Worms
Tel.: +49 (0) 62 41 / 9 46 60-0
Fax: +49 (0) 62 41 / 9 46 60-31
Öffnungszeiten
Mo – Fr 07:00-17:00 Uhr
Sa auf Anfrage
Preisliste
ANSPRECHPARTNER
Martin Bock
Betriebsleiter EAC
Tel.: +49 (0) 62 41 / 94 66 0 – 33
für die Disposition:
ANSPRECHPARTNER
Matthias Bassler
Betriebsleiter RC-Werk
Tel.: +49 (0) 62 41 / 94 66 0 – 27
UNSER CONTAINERDIENST…ENTSORGUNG MIT SYSTEM
Wir stellen Ihnen den Container mit eigenen Fahrzeugen direkt an Ihren Einsatzort. Damit sparen Sie Zeit und unnötige Wege. Neben Mulden für Volumen bis 5,5m³, 7m³ und 10m³ erhalten Sie auch Container mit Deckel.
Anschließend sorgen wir für den sicheren Transport, für die rasche und die unkomplizierte Entsorgung.
WIR UNTERSTÜTZEN SIE BEI:
Gerne beraten wir Sie und helfen Ihnen, wenn spezielle Anforderungen zu meistern sind. Unseren Container-Service erreichen Sie per Telefon unter 06241 94660-0 oder per Mail unter container@buettelgmbh.de.
Selbstverständlich erhalten Sie alle nötigen Informationen zu Terminen, Gebühren und Abfallschlüsselnummern.
Bitte überprüfen Sie vorab die Maße Ihrer Zufahrt. Damit helfen Sie unsere Fahrzeuge mit maximaler Länge von 7,00 m und 3,10 m Breite optimal aufzustellen.
Wichtig: Sie haben nicht genug Platz für einen Container auf Ihrer Baustelle oder ein Container ist zu groß? Dann versuchen Sie es doch mal mit unseren Big-Bags!
ALLGEMEINE HINWEISE ZU UNSEREN CONTAINERDIENSTEN
Im kommenden Teil finden Sie allgemeine Hinweise zur Nutzung und Verwendung unserer Absetzcontainer. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich telefonisch oder per Mail an unsere Mitarbeiter.
Für die Nutzung auf öffentlichem Gelände, muss i. d. Regel eine Stellgenehmigung für z.B. Gehwege, Parkplätze oder Straßen bei der Stadtverwaltung gegen zusätzliche Gebühr beantragt werden. Das übernehmen wir gerne für Sie im Raum Worms.
Für die Nutzung auf öffentlichem Gelände, muss i. d. Regel eine Stellgenehmigung für z.B. Gehwege, Parkplätze oder Straßen bei der Stadtverwaltung gegen zusätzliche Gebühr beantragt werden. Das übernehmen wir gerne für Sie im Raum Worms.
Für die Nutzung auf privatem Gelände muss keine Genehmigung eingeholt werden.
Eine ebene und stabile Fläche ist notwendig, um Beschädigungen zu vermeiden. Notfalls können auch Unterleghölzer o.Ä. benutzt werden.
Der Untergrund muß für die Belastung durch den LKW und Container entsprechend stabil sein.
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, wenn trotz Bedenken des Fahrers, der Container gestellt oder aufgenommen werden soll.
Die Beladung darf nicht über die Seitenwände und Ladekanten hinausragen. Überfüllte Container werden nicht transportiert und die Fehlfahrt wird in Rechnung gestellt.
Der Container darf nach Abstellung zur Beladung nicht mehr verschoben werden. Der LKW hat sonst keine Möglichkeit den Container wieder auzunehmen.
Wir übernehmen keine Haftung, wenn trotz Einwände des Fahrers, der Container abgestellt oder aufgenommen werden soll.
Der Container darf nach Abstellung zur Beladung nicht mehr verschoben werden. Der LKW hat sonst keine Möglichkeit den Container wieder auzunehmen.
Container stehen vierzehn Kalendertage mietfrei, danach fallen für Absetzcontainer 2,00€ pro Tag an Standgebühr an.
Sollten Container falsch befüllt und deshalb von uns nachsortiert werden müssen oder diese aus Platzgründen oder Überfüllung nicht von uns abgeholt werden können, entstehen für Sie zusätzliche Kosten.
WAS DARF ENTSORGT WERDEN?
Bauschutt (17 01 07)
Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen Materialien.
◼ Mauerwerk
◼ Ziegelsteine
◼ Betonabbruch (max. 60 cm Kantenlänge)
◼ Estrichabbruch
◼ Fliesen und Kacheln
◼ Dachziegel (Ton/Beton)
◼ Mörtel- und Putzreste
◼ Waschbecken und Toiletten (Keramik)
◼ Pflastersteine, Waschbetonplatten, Naturstein
Achtung: Leichtbaustoffe (Bims) –> Preisaufschlag! (Bitte sprechen Sie unsere Kundenberater an!)
◼ Bodenaushub, Sand,
◼ Kies oder Lehm
◼ Gas- oder Porenbeton
◼ Glasbausteine
◼ Metalle z.B.: Moniereisen oder Kabel
◼ Strohmatten oder Rabitzdrahtwände
◼ Tapetenreste
◼ Holzreste
◼Holzsplitter, Sägespäne
◼ Gips- und Rigipsplatten
◼ Styroporplatten oder Teeranhaftungen
◼ Glasreste
◼ Schlacke
◼ Kamin (verrußt)
◼ Brandschutt
Bodenaushub / Erde und Steine (17 05 04)
Halten Sie den Bodenaushub von Verunreinigungen frei. In diesen Container/Big Bag gehören ausschließlich Erde, Lehm, Kies, Steine und Sand. Bitte beachten Sie die Ladekante, dass der Container/Big Bag nicht überladen ist.
◼ Boden
◼ Erde und Steine
◼ Mutterboden
◼ Kies und Steine
◼ Fließen, Ziegel, Mauerwerk
◼ Gips- und Rigips
◼ Betonabbruch
◼ Bauschutt
◼ Mörtel- und Putzreste
◼ Glasbausteine
◼Gas- oder Porenbeton
◼ Grünschnitt
Baumischabfall / gemischte Bau- und Abbruchabfälle (17 09 04)
Baumischabfälle sind ein bei Baumaßnahmen anfallendes Gemisch aus sowohl mineralischen und nicht mineralischen Stoffen, dazu gehören auch Abfälle aus Haushaltsauflösungen oder Entrümplungsaktionen.
Tipp: Wir empfehlen allerdings dringend, keine mineralischen Bauabfälle zum Baumischabfall zuzumischen, da die Entsorgungskosten hier nach Gewicht berechnet werden und die Kosten hier sehr schnell, sehr hoch werden. Mineralische Bauabfälle können sortenrein wesentlich günstiger entsorgt werden! Das gilt im übrigen auch für sortenreines Holz und Metall.
◼ Tapetenreste
◼ Folien- und Verpackungsreste
◼ Kabel und Rohre
◼ Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
◼ Gips- und Gipskartonplatten
◼ Porenbeton/Ytong
◼ Metalle (z.B.: Träger, Heizkörper)
◼ Fenster, und Türen
◼ Fensterrahmen mit Glasresten
◼ Glasbausteine
◼ Kunststoffe
◼ Verpackungen
◼ Möbel (Sofa, Couch etc.)
◼ Matratzen / Lattenrost
◼ Teppiche
◼ Spanplatten, Sauerkrautplatten
◼ Sonderabfälle
◼ Dachpappe (teerhaltig)
◼ Asbestzement (altes Eternit)
◼ Hausmüll
◼ Autoreifen
◼ Isolier- und Dämmstoffe (KMF)
◼ Farben und Lacke
◼ Flüssige Stoffe
◼ Lackierte Hölzer / A4 Holz
◼ Batterien
◼ Kühl- und Gefrierschränke
Grünabfall / Garten und Parkabfall (20 02 01)
Ob für den Hobbygärtner oder den Profibetrieb, mit unseren Containern für Garten- und Parkabfälle können Laub, Rasen- und Grünschnitt, Äste und Wurzeln bequem entsorgt und einer Verwertung zugeführt werden.
◼ Laub
◼ Grün- und Strauchschnitt
◼ Äste und Wurzeln ohne Erdanhaftung
◼ Rasenschnitt
◼ Sträucher
◼ Kleinere Bäume
◼ Baumstubben, Wurzeln und Baumstämme ab 15 cm Durchmesser oder über 1m Länge
◼ Grün- oder Strauchschnitt vom Straßenrand (Straßenbegleitgrün)
◼ Küchen- und Speiseabfälle
◼ Erd- und Bodenaushub
◼ Friedhofsabfälle
Altholz unbehandelt (Abbruchholz AI-AIII, 17 02 01)
Abbruchholz besteht aus Holz, bzw. holzähnlichen Stoffen wie Schaltafeln, Türen usw.
◼ naturbelassenes Holz
◼ Bretter, Latten, Schaltafeln
◼ Holzparkett und Bodenbretter
◼ Paletten und Kisten aus Holz
◼ Spanplatten und Leimhölzer
◼ Möbelholz / Sperrholz
◼ Eisenbahnschwellen
◼ Imprägnierte Hölzer z.B. Jägerholz
◼ Fensterrahmen
◼ behandelte Außenhölzer
◼ Gartenmöbel
Bau- und Abbruchholz A-IV (17 02 04*)
◼ Bahnschwellen
◼ Mobiliar (aus Holz) aus dem Außenbereich
◼ Imprägnierte Hölzer z.B. Jägerzaun
◼ Mit Holzschutzmittel behandeltes Holz
◼ behandelte Außenhölzer
◼ Holzgartenmöbel
◼ alles was nicht Holz ist
◼ Mobiliar
◼ Inneneinrichtungen
◼ PVC Quellen
Asbesthaltige Baustoffe (17 06 05*)
Ebenso wie bei dem Dämmmaterial (KMF), handelt es sich bei astbesthaltigen Baustoffen um gefährlichen Abfall, für den ebenfalls die entsprechenden Entsorgungspapiere erstellt werden müssen. Hierfür fällt eine Gebühr in Höhe von 15€ an.
Asbesthaltige Baustoffe sind in spezielle Säcke mit jeweiliger Kennzeichnung zu verpacken. Diese können bei uns zum Preis von 15€ pro Stück zzgl. Mwst. erworben werden. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass Bruchstücke in sogenannte Big Bags und nicht in Plattensäcken verpackt werden.
◼ Asbesthaltige Dacheindeckungen
◼ Asbesthaltige Fassadenplatten
◼ Asbesthaltige Verkleidungen
◼ Asbesthaltige Eternitplatten (älteren Datums)
◼ Asbesthaltige Fensterbänke
◼ Asbesthaltige Blumenkübel
◼ Schwach- und ungebundener Asbest
Dämmmaterial (KMF) (17 06 03*)
Dämmmaterial (KMF) oder auch Mineralwolle, sind künstliche Mineralfasern bei denen es sich um einen gefährlichen Abfall handelt. Auch hier müssen die entsprechenden Entsorgungspapiere erstellt werden, dafür fällt eine Gebühr in Höhe von 15€ an. KMF-Material ist in spezielle Säcke zu zu verpacken mit richtiger Kennzeichnung, diese können ebenfalls bei uns zum Preis von 8€ pro Stück zzgl. Mwst. erworben werden.
◼ KMF-Abfälle aus Abriss- und Sanierungsmaßnahmen
◼ Mineralwolle
◼ Steinwolle
◼ Glaswolle
Info: Es ist davon auszugehen, dass die künstlichen Mineralfasern, die bis zum Jahr 2000 hergestellt und in den Verkehr gebracht wurden, als karzinogen und damit, wenn eine Entsorgung ansteht, als gefährlicher Abfall einzustufen sind.
Wenn nicht eindeutig das Alter der KMF-Abfälle belegbar ist, wird das Dämmmaterial als gefährlicher Abfall entsorgt.
◼ Es dürfen lediglich KMF-Abfälle entsorgt werden!